E-Rechnung · ZUGFeRD · XRechnung

E-Rechnung im Handwerk — senden, empfangen, sauber ablegen

Seit 2025 führt an der E-Rechnung kein Weg mehr vorbei: Empfangen können müssen sie alle Betriebe, das Ausstellen wird stufenweise Pflicht. Mit Meistron sind Sie auf beiden Seiten fertig vorbereitet — E-Rechnung per Klick versenden, eingehende E-Rechnungen automatisch auslesen und GoBD-konform archivieren.

Handwerksmeister prüft Rechnungen am Tablet — der Papierstapel daneben hat ausgedient

E-Rechnung mit Meistron — beide Richtungen

E-Rechnungen senden (ZUGFeRD)

Jede Meistron-Rechnung lässt sich als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format versenden: ein PDF mit eingebetteten, maschinenlesbaren Strukturdaten — lesbar für Menschen, verarbeitbar für die Buchhaltung Ihrer Geschäftskunden.

E-Rechnungen empfangen & ablegen

Eingehende E-Rechnungen (ZUGFeRD und XRechnung) laden Sie in Meistron hoch — die Daten werden automatisch ausgelesen und vorausgefüllt, das Original bleibt unverändert und revisionssicher abgelegt.

Pflichtangaben automatisch korrekt

Fortlaufende Rechnungsnummern, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungszeitraum: Die Pflichtangaben nach § 14 UStG setzt das Rechnungsprogramm automatisch — die häufigste Fehlerquelle entfällt.

GoBD-konform archiviert

Versendete und empfangene Rechnungen sind unveränderbar gespeichert, jede Änderung am Vorgang wird protokolliert — so, wie es Betriebsprüfer erwarten.

Direkt zum Steuerberater

Per DATEV-Export oder Lexware-Anbindung landen die Rechnungsdaten strukturiert in der Buchhaltung — ohne Abtippen, ohne Belege-Schuhkarton.

Für jeden Kunden das richtige Format

Privatkunde? Klassisches PDF per E-Mail oder Brief. Geschäftskunde oder öffentlicher Auftraggeber? E-Rechnung. Sie wählen den Versandweg pro Rechnung.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Ist die E-Rechnung im Handwerk Pflicht?
Schrittweise, ja. Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen — auch Handwerksbetriebe — E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht, im B2B-Geschäft selbst E-Rechnungen auszustellen, kommt gestaffelt über Übergangsfristen (abhängig u. a. vom Umsatz). Für Rechnungen an Privatkunden bleibt das klassische PDF bzw. Papier zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
Beide transportieren dieselben strukturierten Rechnungsdaten (EN 16931). ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein normales PDF mit eingebettetem Datenteil — für Menschen lesbar und für Software verarbeitbar. XRechnung ist ein reines XML-Datenformat, das vor allem öffentliche Auftraggeber verlangen. Meistron sendet ZUGFeRD und kann beide Formate empfangen und auslesen.
Was passiert mit Rechnungen, die ich per Post oder E-Mail bekomme?
Papier- und PDF-Belege können Sie in Meistron als Eingangsrechnung erfassen und revisionssicher ablegen — bei E-Rechnungen werden Betrag, Absender und Rechnungsdaten automatisch ausgelesen und zur Prüfung vorausgefüllt.

Stand 2026, allgemeine Information — keine Steuer- oder Rechtsberatung.

  • GoBD-konforme Archivierung
  • DSGVO-konform
  • Daten in Deutschland
  • E-Rechnung EN 16931
  • DATEV-Export

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