E-Rechnung · ZUGFeRD · XRechnung
E-Rechnung im Handwerk — senden, empfangen, sauber ablegen
Seit 2025 führt an der E-Rechnung kein Weg mehr vorbei: Empfangen können müssen sie alle Betriebe, das Ausstellen wird stufenweise Pflicht. Mit Meistron sind Sie auf beiden Seiten fertig vorbereitet — E-Rechnung per Klick versenden, eingehende E-Rechnungen automatisch auslesen und GoBD-konform archivieren.

E-Rechnung mit Meistron — beide Richtungen
E-Rechnungen senden (ZUGFeRD)
Jede Meistron-Rechnung lässt sich als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format versenden: ein PDF mit eingebetteten, maschinenlesbaren Strukturdaten — lesbar für Menschen, verarbeitbar für die Buchhaltung Ihrer Geschäftskunden.
E-Rechnungen empfangen & ablegen
Eingehende E-Rechnungen (ZUGFeRD und XRechnung) laden Sie in Meistron hoch — die Daten werden automatisch ausgelesen und vorausgefüllt, das Original bleibt unverändert und revisionssicher abgelegt.
Pflichtangaben automatisch korrekt
Fortlaufende Rechnungsnummern, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungszeitraum: Die Pflichtangaben nach § 14 UStG setzt das Rechnungsprogramm automatisch — die häufigste Fehlerquelle entfällt.
GoBD-konform archiviert
Versendete und empfangene Rechnungen sind unveränderbar gespeichert, jede Änderung am Vorgang wird protokolliert — so, wie es Betriebsprüfer erwarten.
Direkt zum Steuerberater
Per DATEV-Export oder Lexware-Anbindung landen die Rechnungsdaten strukturiert in der Buchhaltung — ohne Abtippen, ohne Belege-Schuhkarton.
Für jeden Kunden das richtige Format
Privatkunde? Klassisches PDF per E-Mail oder Brief. Geschäftskunde oder öffentlicher Auftraggeber? E-Rechnung. Sie wählen den Versandweg pro Rechnung.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Ist die E-Rechnung im Handwerk Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
Was passiert mit Rechnungen, die ich per Post oder E-Mail bekomme?
Stand 2026, allgemeine Information — keine Steuer- oder Rechtsberatung.
- GoBD-konforme Archivierung
- DSGVO-konform
- Daten in Deutschland
- E-Rechnung EN 16931
- DATEV-Export
