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Mahnung schreiben — vom freundlichen Reminder bis zur letzten Frist
Stufe wählen, Rechnungsdaten eintragen, fertig: Der Generator erstellt eine Zahlungserinnerung, 1. oder 2. Mahnung als sauberes PDF — mit Forderungsaufstellung und Formulierungen, die sich an § 286 und § 288 BGB orientieren. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.
So schreiben Sie Ihre Mahnung — in vier Schritten
- 1
Mahnstufe wählen
Zahlungserinnerung (freundlich, ohne Gebühr), 1. Mahnung oder 2. und letzte Mahnung — der Schreibton und die rechtlichen Hinweise passen sich automatisch an.
- 2
Absender & Empfänger eintragen
Ihre Firmendaten und die Anschrift des säumigen Kunden. Der Briefkopf wird im Browser gemerkt und beim nächsten Mal wieder eingesetzt.
- 3
Forderung erfassen
Rechnungsnummer, offener Betrag und neue Frist. Ab der 1. Mahnung optional Mahngebühr und Verzugszinsen — der offene Gesamtbetrag rechnet sich automatisch.
- 4
PDF herunterladen
Fertig ist das Mahnschreiben mit Forderungsaufstellung, bereit zum Ausdrucken oder Versenden.
Häufige Fragen zum Mahnungs-Generator
Welche Mahnstufen kann ich erstellen?
Kann ich Mahngebühr und Verzugszinsen angeben?
Werden meine Daten gespeichert oder hochgeladen?
Mahnen ist gut — nicht mahnen müssen ist besser
Eine einzelne Mahnung ist schnell geschrieben. Anstrengend wird es, wenn Sie zwanzig offene Rechnungen im Blick behalten müssen: Wer ist wie lange überfällig, wer hatte schon die erste Mahnung, wann läuft welche Frist ab? Das Mahnwesen in Meistron überwacht Fristen automatisch und verschickt Erinnerung und Mahnungen von selbst — Sie sehen nur noch, wenn Geld eingeht. Was bei hartnäckigen Fällen hilft, steht im Ratgeber „Kunde zahlt nicht — was tun?“.
Die Formulierungen orientieren sich an §§ 286, 288 BGB, stellen aber keine Rechtsberatung dar und werden ohne Gewähr bereitgestellt. Für die Zulässigkeit von Mahngebühren, die Höhe der Verzugszinsen, Fristen und das weitere Vorgehen sind Sie selbst verantwortlich. Im Zweifel lassen Sie sich anwaltlich beraten.
