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Mahnung schreiben — vom freundlichen Reminder bis zur letzten Frist
Stufe wählen, Rechnungsdaten eintragen, fertig: Der Generator erstellt eine Zahlungserinnerung, 1. oder 2. Mahnung als sauberes PDF — mit Forderungsaufstellung und Formulierungen, die sich an § 286 und § 288 BGB orientieren. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.
So schreiben Sie Ihre Mahnung — in vier Schritten
- 1
Mahnstufe wählen
Zahlungserinnerung (freundlich, ohne Gebühr), 1. Mahnung oder 2. und letzte Mahnung — der Schreibton und die rechtlichen Hinweise passen sich automatisch an.
- 2
Absender & Empfänger eintragen
Ihre Firmendaten und die Anschrift des säumigen Kunden. Der Briefkopf wird im Browser gemerkt und beim nächsten Mal wieder eingesetzt.
- 3
Forderung erfassen
Rechnungsnummer, offener Betrag und neue Frist. Ab der 1. Mahnung kommen Mahngebühr und Verzugszinsen dazu: Sie geben an, seit wann Verzug besteht und ob ein Privat- oder Geschäftskunde schuldet — den Zinsbetrag rechnet das Werkzeug aus.
- 4
PDF herunterladen
Fertig ist das Mahnschreiben mit Forderungsaufstellung, bereit zum Ausdrucken oder Versenden.
Verzugszinsen berechnen — so kommt der Betrag zustande
Der gesetzliche Verzugszins ist kein fester Prozentsatz, sondern eine Summe aus zwei Teilen. Der eine ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres neu veröffentlicht. Der andere ist der Aufschlag nach § 288 BGB: 5 Prozentpunkte, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Daraus folgt eine Stolperstelle, die viele Zinsrechner übergehen: Läuft der Verzug über einen 1. Januar oder 1. Juli hinweg, gilt für jeden Abschnitt der Satz, der damals veröffentlicht war. Der Rechner in diesem Werkzeug teilt den Zeitraum an genau diesen Stichtagen und weist die Abschnitte im Mahnschreiben aus — damit der Kunde den Betrag nachrechnen kann.
Basiszinssatz nach § 247 BGB
| Gültig ab | Basiszinssatz | Privatkunde | Geschäftskunde |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
| 01.07.2023 | 3,12 % | 8,12 % | 12,12 % |
| 01.01.2023 | 1,62 % | 6,62 % | 10,62 % |
Stand dieser Tabelle: 01.07.2026. Quelle der Sätze ist die Deutsche Bundesbank; sie veröffentlicht den jeweils neuen Wert zum 1. Januar und 1. Juli.
Ein Beispiel zum Nachrechnen
Eine Rechnung über 10.000 € an einen Geschäftskunden ist seit dem 1. August 2026 im Verzug. Am 31. August sind 30 Tage vergangen. Der Basiszinssatz liegt in diesem Halbjahr bei 1,52 %, dazu kommen neun Prozentpunkte — macht 10,52 % im Jahr. Für 30 Tage ergibt das 10.000 € × 10,52 % × 30 ÷ 365 = 86,47 €. Dazu darf die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB treten. Wie es weitergeht, wenn auch die letzte Mahnung nichts bewirkt, steht im Ratgeber „Kunde zahlt nicht — was tun?“.
Häufige Fragen zum Mahnungs-Generator
Welche Mahnstufen kann ich erstellen?
Wie werden die Verzugszinsen berechnet?
Was passiert, wenn der Verzug über den Jahreswechsel läuft?
Darf ich 40 € Verzugspauschale verlangen?
Wann tritt überhaupt Verzug ein?
Kann ich den Zinsbetrag auch selbst eintragen?
Werden meine Daten gespeichert oder hochgeladen?
Mahnen ist gut — nicht mahnen müssen ist besser
Eine einzelne Mahnung ist schnell geschrieben. Anstrengend wird es, wenn Sie zwanzig offene Rechnungen im Blick behalten müssen: Wer ist wie lange überfällig, wer hatte schon die erste Mahnung, wann läuft welche Frist ab? Das Mahnwesen in Meistron überwacht Fristen automatisch und verschickt Erinnerung und Mahnungen von selbst — Sie sehen nur noch, wenn Geld eingeht. Was bei hartnäckigen Fällen hilft, steht im Ratgeber „Kunde zahlt nicht — was tun?“.
Die Formulierungen orientieren sich an §§ 286, 288 BGB, stellen aber keine Rechtsberatung dar und werden ohne Gewähr bereitgestellt. Für die Zulässigkeit von Mahngebühren, die Höhe der Verzugszinsen, Fristen und das weitere Vorgehen sind Sie selbst verantwortlich. Im Zweifel lassen Sie sich anwaltlich beraten.
