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Mahnung schreiben — vom freundlichen Reminder bis zur letzten Frist

Stufe wählen, Rechnungsdaten eintragen, fertig: Der Generator erstellt eine Zahlungserinnerung, 1. oder 2. Mahnung als sauberes PDF — mit Forderungsaufstellung und Formulierungen, die sich an § 286 und § 288 BGB orientieren. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Mahnstufe
Offener Gesamtbetrag: 0,00
Läuft komplett im Browser — nichts wird hochgeladen Formulierungen orientieren sich an § 286/288 BGB

So schreiben Sie Ihre Mahnung — in vier Schritten

  1. 1

    Mahnstufe wählen

    Zahlungserinnerung (freundlich, ohne Gebühr), 1. Mahnung oder 2. und letzte Mahnung — der Schreibton und die rechtlichen Hinweise passen sich automatisch an.

  2. 2

    Absender & Empfänger eintragen

    Ihre Firmendaten und die Anschrift des säumigen Kunden. Der Briefkopf wird im Browser gemerkt und beim nächsten Mal wieder eingesetzt.

  3. 3

    Forderung erfassen

    Rechnungsnummer, offener Betrag und neue Frist. Ab der 1. Mahnung optional Mahngebühr und Verzugszinsen — der offene Gesamtbetrag rechnet sich automatisch.

  4. 4

    PDF herunterladen

    Fertig ist das Mahnschreiben mit Forderungsaufstellung, bereit zum Ausdrucken oder Versenden.

Häufige Fragen zum Mahnungs-Generator

Welche Mahnstufen kann ich erstellen?
Drei: die Zahlungserinnerung (freundlicher erster Hinweis ohne Gebühr), die 1. Mahnung (stellt den Verzug nach § 286 BGB fest) und die 2. und letzte Mahnung (kündigt gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso an). Stufe wählen genügt — Text und Forderungsaufstellung passen sich an.
Kann ich Mahngebühr und Verzugszinsen angeben?
Ja, ab der 1. Mahnung. Sie tragen Mahngebühr und Verzugszinsen als eigene Beträge ein, der offene Gesamtbetrag wird automatisch summiert. Die zulässige Höhe der Verzugszinsen (§ 288 BGB) bestimmen Sie selbst — das Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung.
Werden meine Daten gespeichert oder hochgeladen?
Nein. Das Mahnschreiben entsteht vollständig in Ihrem Browser. Kunden- und Forderungsdaten verlassen Ihr Gerät nicht; nur Ihr Briefkopf wird lokal gemerkt.

Mahnen ist gut — nicht mahnen müssen ist besser

Eine einzelne Mahnung ist schnell geschrieben. Anstrengend wird es, wenn Sie zwanzig offene Rechnungen im Blick behalten müssen: Wer ist wie lange überfällig, wer hatte schon die erste Mahnung, wann läuft welche Frist ab? Das Mahnwesen in Meistron überwacht Fristen automatisch und verschickt Erinnerung und Mahnungen von selbst — Sie sehen nur noch, wenn Geld eingeht. Was bei hartnäckigen Fällen hilft, steht im Ratgeber „Kunde zahlt nicht — was tun?“.

Die Formulierungen orientieren sich an §§ 286, 288 BGB, stellen aber keine Rechtsberatung dar und werden ohne Gewähr bereitgestellt. Für die Zulässigkeit von Mahngebühren, die Höhe der Verzugszinsen, Fristen und das weitere Vorgehen sind Sie selbst verantwortlich. Im Zweifel lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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