Die VOB — Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — ist ein Regelwerk für Bauverträge und Bauvergaben in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, VOB/B enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung, und VOB/C umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen mit gewerkespezifischen Regeln, etwa zur Abrechnung.
Die VOB ist kein Gesetz: VOB/B gilt nur, wenn die Vertragsparteien sie vereinbaren. Öffentliche Auftraggeber sind regelmäßig zu ihrer Anwendung verpflichtet; im privaten Baugeschäft wird sie häufig vereinbart, unterliegt gegenüber Verbrauchern aber der AGB-Kontrolle.
Inhaltlich weicht die VOB/B in einigen Punkten vom BGB ab — etwa bei den Fristen der Mängelhaftung, bei Abschlagszahlungen, Nachträgen und Kündigungsrechten. Für Handwerksbetriebe lohnt es sich daher, vor Vertragsschluss zu klären, ob nach BGB oder VOB/B gearbeitet wird, weil davon Abrechnung und Haftung abhängen.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Information (Stand 2026), keine Rechts- oder Steuerberatung.
