Die GoBD sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es handelt sich um eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, die festlegt, wie steuerlich relevante Daten und Belege erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden müssen. Sie richtet sich an alle Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen — vom Einzelunternehmer bis zum großen Betrieb.
Zu den Kernanforderungen gehören Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, zeitnahe und geordnete Erfassung sowie Unveränderbarkeit. Eine einmal erstellte Buchung oder ein Beleg darf nachträglich nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist. Änderungen müssen protokolliert werden, etwa über eine Änderungshistorie oder ein Audit-Log.
Für Handwerksbetriebe heißt das in der Praxis: Ausgangsrechnungen brauchen eindeutige fortlaufende Nummern, dürfen nach der Ausstellung nicht mehr still bearbeitet werden und unterliegen mehrjährigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Korrekturen erfolgen über Storno- oder Korrekturrechnungen statt durch nachträgliches Ändern. Auch die eingesetzte Software muss diese Grundsätze technisch unterstützen.
GoBD in der Praxis — mit Meistron
Meistron speichert bei der Ausstellung das Original-PDF einer Rechnung und verwendet es anschließend unverändert. Korrekturen erfolgen über Storno beziehungsweise Gutschrift. Vergebene Nummern werden nicht wiederverwendet, Änderungen werden protokolliert. Eine reservierte Nummer allein macht einen Entwurf noch nicht zum ausgestellten Beleg. Vor einer vollständigen Kontolöschung müssen erforderliche Rechnungen und Prüfunterlagen separat gesichert werden.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Information (Stand 13. September 2026), keine Rechts- oder Steuerberatung.
