Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich erbrachten Mengen und Maße einer Bauleistung — etwa Quadratmeter Putzfläche, laufende Meter Kabeltrasse oder Stückzahlen. Es bildet die Grundlage für die Abrechnung, wenn nicht pauschal, sondern nach Einheitspreisen abgerechnet wird.
Aufgemessen wird je nach Gewerk vor Ort am Objekt oder anhand von Plänen. Bei VOB-Verträgen enthalten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) gewerkespezifische Abrechnungsregeln, etwa dazu, welche Öffnungen übermessen werden dürfen. Ein gemeinsames Aufmaß von Auftragnehmer und Auftraggeber beugt späteren Streitigkeiten über Mengen vor.
In der Praxis hat sich die Dokumentation des Aufmaßes mit Datum, Beteiligten und nachvollziehbaren Einzelpositionen bewährt. Fehlerhafte oder fehlende Aufmaße gehören zu den häufigsten Ursachen für Kürzungen bei der Rechnungsprüfung.
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