Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich erbrachten Mengen und Maße einer Bauleistung — etwa Quadratmeter Putzfläche, laufende Meter Kabeltrasse oder Stückzahlen. Es bildet die Grundlage für die Abrechnung, wenn nicht pauschal, sondern nach Einheitspreisen abgerechnet wird.
Aufgemessen wird je nach Gewerk vor Ort am Objekt oder anhand von Plänen. Bei VOB-Verträgen enthalten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) gewerkespezifische Abrechnungsregeln, etwa dazu, welche Öffnungen übermessen werden dürfen. Ein gemeinsames Aufmaß von Auftragnehmer und Auftraggeber beugt späteren Streitigkeiten über Mengen vor.
In der Praxis hat sich die Dokumentation des Aufmaßes mit Datum, Beteiligten und nachvollziehbaren Einzelpositionen bewährt. Fehlerhafte oder fehlende Aufmaße gehören zu den häufigsten Ursachen für Kürzungen bei der Rechnungsprüfung.
Aufmaß in der Praxis — mit Meistron
In Meistron lassen sich Maße am Auftrag erfassen — als Länge, Fläche, Volumen oder frei definierte Größe, mit automatischer Berechnung aus den eingegebenen Abmessungen. Die Positionen erscheinen im Auftragsnachweis. Eine Messung mit Lasergerät oder eine Mengenermittlung aus CAD-Plänen ist nicht enthalten.
Verwandte Begriffe
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