Eine Abschlagsrechnung ist eine Zwischenrechnung über bereits erbrachte Teile einer Leistung, bevor das gesamte Werk fertiggestellt ist. Sie verteilt die Zahlung über die Projektlaufzeit und schützt den Betrieb davor, Material und Löhne über Monate vorzufinanzieren.
Beim BGB-Werkvertrag kann der Unternehmer grundsätzlich Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Bei VOB/B-Verträgen sind Abschlagszahlungen ebenfalls vorgesehen; dort gelten eigene Regeln zu Nachweisen und Zahlungsfristen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die abgerechneten Leistungen nachvollziehbar belegt werden.
Abschlagsrechnungen sind keine endgültige Abrechnung: Am Ende steht die Schlussrechnung, in der alle geleisteten Abschläge angerechnet werden. Erst mit ihr ist das Projekt vollständig und abschließend abgerechnet.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Information (Stand 2026), keine Rechts- oder Steuerberatung.
